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   BVerwG, 13.12.1956 - I C 203.55   

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https://dejure.org/1956,194
BVerwG, 13.12.1956 - I C 203.55 (https://dejure.org/1956,194)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1956 - I C 203.55 (https://dejure.org/1956,194)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1956 - I C 203.55 (https://dejure.org/1956,194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Gebühren; Verhalten des Klägers

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FlurbG § 147

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 202
  • NJW 1957, 843
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.02.1956 - I B 57.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1956 - I C 203.55
    Wie der Senat in seinemBeschluß vom 13. Februar 1956 - BVerwG I B 57.55 - ausgesprochen hat, steht den Teilnehmern am Umlegungsverfahren in der Regel kein Rechtsanspruch auf Zuteilung von Massegrundstücken zu, die einer Teilnehmergemeinschaft zur Verwendung gemäß § 50 Abs. 2 oder § 136 Abs. 4 RUO überwiesen wurden.
  • BVerwG, 25.10.1956 - I CB 147.56
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1956 - I C 203.55
    Er erschöpft sich darin, zu jeder entscheidungserheblichen Frage Stellung nehmen zu können (vgl.Beschluß des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1956 - BVerwG I CB 147.56 -, DVBl. 1956 S. 834).
  • BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00

    Flurbereinigung; überlange Verfahrensdauer; Beweisnot; Beweislastumkehr;

    Die Gründe für die Festsetzung der Gebühr dürfen sich jedoch nicht aus der Person des Klägers oder seinem Verhalten ergeben (vgl. BVerwGE 4, 202 f.).
  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 2.56

    Ladung der Beteiligten zu Tagfahrten für die Durchführung von Wegeregulierungen

    Bestätigung von BVerwGE 4, 202.

    Wie der erkennende Senat bereits in seinerEntscheidung vom 13. Dezember 1956 - BVerwG I C 203.55 - (BVerwGE 4, 202) dargelegt hat, bietet das Flurbereinigungsgesetz dazu keine Handhabe.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 4/09

    Flurbereinigung; Erhaltung einer Beregnungsmöglichkeit im Rahmen der Abfindung

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht bereits frühzeitig zur Gebührenregelung festgestellt (vgl. Urt. v. 13.12.1956 - BVerwG I C 203.55 -, zit. nach juris; vgl. auch Urt. v. 12.12.2000 - BVerwG 11 B 76.00 - RdL 2001, 109):.
  • BVerwG, 09.06.1989 - 5 B 52.89

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Ordnungsgemäße Anhörung von an einem

    Rechtsfragen, die über die Klarstellung in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1956 - BVerwG 1 C 203.55 - (BVerwGE 4, 202) hinaus allgemeiner Erörterung bedürften, nennt die Beschwerde nicht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07

    Flurbereinigung: Erschließung eines Abfindungsgrundstücks

    Vielmehr soll das Gericht hierüber von Fall zu Fall entscheiden (so BVerwG, U. v. 13.12.1956 - I C 203.55 - BVerwGE 4, 202-203 = RdL 1957, 52 = NJW 1957, 843).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2003 - 8 K 2/03

    Bodenneuordnung, Wertermittlung

    In Abkehr von der bisherigen Praxis erscheint es dem Senat angesichts des Prozessstoffs (vgl. BVerwGE 4, 202 ), der für eine sachgerechte Behandlung der Verfahren im Allgemeinen notwendig ist, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Flurbereinigungsgerichte (vgl. etwa: OVG Brandenburg, Urt. v. 10.04.2003 - 8 D 3/01.G - ThürOVG, Urt. v. 05.06.2002 - 7 F 950/00 - SächsOVG, Urt. v. 10.04.2003 - F 7 D 46/01 -) angemessen, neben dem Pauschsatz eine Gerichtsgebühr nach § 11 Abs. 2 GKG festzusetzen.
  • BVerwG, 21.12.1988 - 5 B 59.88

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Verwaltungsakterledigung - Fortbestand des

    Eine Zulassung der Revision kann der Kläger schließlich auch nicht mit der Begründung erreichen, daß die Festsetzung der Gerichtsgebühr im angefochtenen Urteil von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1956 - BVerwG 1 C 203.55 - (BVerwGE 4, 202) abweiche und rechtsgrundsätzlich geklärt werden müsse, welche Schranken das Gericht bei einer Ermessensentscheidung nach § 147 Abs. 1 Satz 2 FlurbG einzuhalten hat.
  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 13 M 16.2464

    Fehlende Unterschrift auf der Kostenrechnung

    Aufgrund der besonderen Vorschriften für das flurbereinigungsgerichtliche Verfahren (vgl. BVerwG, U. v. 13.12.1956 - I C 203.55 - BVerwGE 4, 202; Mayr in Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, § 147 Rn. 1) entsteht eine Gebühr für das Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht nur, wenn nach § 147 Abs. 1 Satz 2 FlurbG die Gebührenpflichtigkeit angeordnet worden ist.
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 M 11.1323

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen Kostenansatz; Anhörungsrüge; Anordnung der

    Aufgrund der besonderen Vorschriften für das flurbereinigungsgerichtliche Verfahren (vgl. BVerwG vom 13.12.1956 BVerwGE 4, 202; Wingerter in Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl. 2008, RdNr. 1 zu § 147) entsteht eine Gebühr aber nur, wenn nach § 147 Abs. 1 Satz 2 FlurbG die Gebührenpflichtigkeit angeordnet worden ist.
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 M 11.1325

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen Kostenansatz; Anhörungsrüge; Anordnung der

    Aufgrund der besonderen Vorschriften für das flurbereinigungsgerichtliche Verfahren (vgl. BVerwG vom 13.12.1956 BVerwGE 4, 202; Wingerter in Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl. 2008, RdNr. 1 zu § 147) entsteht eine Gebühr aber nur, wenn nach § 147 Abs. 1 Satz 2 FlurbG die Gebührenpflichtigkeit angeordnet worden ist.
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 M 11.1322

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen Kostenansatz; Anhörungsrüge; Anordnung der

  • BVerwG, 21.11.1960 - III C 210.59

    Rechtsmittel

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